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Grundlagen

Elektronische Signatur: Dokumente rechtsgültig digital unterschreiben

Die elektronische Signatur ersetzt die Unterschrift auf Papier — rechtsgültig nach ZertES und eIDAS. Erfahren Sie, welche Signaturarten es gibt, wann welche Qualität nötig ist und wie Sie mit actaSIGN in Minuten digital signieren.

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Was ist eine elektronische Signatur?

Eine elektronische Signatur ist die digitale Entsprechung der handschriftlichen Unterschrift: Sie verknüpft eine Person rechtsverbindlich mit einem elektronischen Dokument. Statt ein Dokument auszudrucken, zu unterschreiben und wieder einzuscannen, signieren Sie es direkt am Bildschirm — nachvollziehbar, fälschungssicher und ohne Medienbruch.

In der Schweiz regelt das ZertES, in der EU die eIDAS-Verordnung, welche elektronischen Signaturen rechtlich anerkannt sind. Beide Rechtsrahmen definieren drei Qualitätsstufen — von der einfachen elektronischen Signatur (EES) bis zur qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.

Die Begriffe «digitale Signatur» und «elektronische Signatur» werden im Alltag synonym verwendet. Streng genommen bezeichnet «digitale Signatur» das zugrundeliegende kryptographische Verfahren, «elektronische Signatur» den rechtlichen Begriff nach ZertES und eIDAS.

Die drei Arten der elektronischen Signatur

ZertES und eIDAS definieren drei Signaturqualitäten. Welche Sie brauchen, hängt vom Dokument ab — nicht jedes Dokument braucht die höchste Stufe.

EES — Einfache elektronische Signatur

Identifikation über die E-Mail-Adresse. Geeignet für interne Freigaben, Protokolle und Dokumente ohne Formvorschrift.

FES — Fortgeschrittene elektronische Signatur

Identifikation über E-Mail-Adresse und Mobilnummer. Der Standard für die meisten Geschäftsdokumente wie Verträge, Offerten und HR-Dokumente.

QES — Qualifizierte elektronische Signatur

Höchste Stufe mit starker Zwei-Faktor-Authentifizierung. Der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt (OR Art. 14 Abs. 2bis) — für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform.

Rechtslage: ZertES und eIDAS

Zwei Rechtsrahmen, ein Prinzip: Elektronische Signaturen sind rechtsgültig — in der Schweiz und in der EU.

Schweiz: ZertES

Das Bundesgesetz über die elektronische Signatur regelt seit 2003 die Anerkennung elektronischer Signaturen in der Schweiz. Die QES ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

EU: eIDAS

Die eIDAS-Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für elektronische Signaturen in allen EU-Mitgliedstaaten — inklusive grenzüberschreitender Anerkennung der QES.

Grenzüberschreitend signieren

actaSIGN signiert über Swisscom Trust Services — vom BAKOM anerkannt und auf der EU Trust List. Damit sind Signaturen sowohl nach ZertES als auch nach eIDAS gültig.

So unterschreiben Sie Dokumente elektronisch

Mit actaSIGN signieren Sie vollständig im Browser — ohne Installation, ohne Software. Externe Unterzeichner brauchen kein Konto.

1

Dokument hochladen

Laden Sie Ihr PDF-Dokument per Drag-and-drop hoch und platzieren Sie die Signaturfelder an der gewünschten Stelle.

2

Unterzeichner einladen

Laden Sie interne und externe Unterzeichner per E-Mail ein — in beliebiger Reihenfolge, ohne dass diese ein Konto benötigen.

3

Rechtsgültig signieren

Alle Beteiligten unterschreiben digital in der gewählten Signaturqualität. Das signierte Dokument wird automatisch revisionssicher abgelegt.

Häufige Fragen zur elektronischen Signatur

Was ist eine elektronische Signatur?
Eine elektronische Signatur verknüpft eine Person rechtsverbindlich mit einem elektronischen Dokument und ersetzt die handschriftliche Unterschrift. ZertES (Schweiz) und eIDAS (EU) definieren drei Qualitätsstufen: EES, FES und QES.
Ist eine elektronische Signatur rechtsgültig?
Ja. In der Schweiz regelt das ZertES, in der EU die eIDAS-Verordnung die Rechtsgültigkeit. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt (OR Art. 14 Abs. 2bis); für die meisten formfreien Verträge genügen EES oder FES.
Was ist der Unterschied zwischen digitaler und elektronischer Signatur?
Die Begriffe werden im Alltag synonym verwendet. «Elektronische Signatur» ist der rechtliche Begriff nach ZertES und eIDAS, «digitale Signatur» bezeichnet streng genommen das zugrundeliegende kryptographische Verfahren.
Welche Arten elektronischer Signaturen gibt es?
Drei: die einfache (EES), die fortgeschrittene (FES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Sie unterscheiden sich im Grad der Identifikation und der Beweiskraft — von der E-Mail-Identifikation bis zur starken Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Wie kann ich Dokumente elektronisch unterschreiben?
Mit einer Signaturplattform wie actaSIGN: PDF hochladen, Unterzeichner einladen, signieren — vollständig im Browser, ohne Installation. Externe Unterzeichner benötigen kein Konto.
Was kostet eine elektronische Signatur?
actaSIGN ist die all-inclusive Plattform ab CHF 11 pro Monat — alle drei Signaturqualitäten (EES, FES, QES) auf einer Plattform, mit transparenten Preisen.

Bereit für die elektronische Signatur?

Erleben Sie in einer persönlichen Demo, wie Sie mit actaSIGN Dokumente rechtsgültig digital unterschreiben.

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