Elektronische Signatur: Dokumente rechtsgültig digital unterschreiben
Die elektronische Signatur ersetzt die Unterschrift auf Papier — rechtsgültig nach ZertES und eIDAS. Erfahren Sie, welche Signaturarten es gibt, wann welche Qualität nötig ist und wie Sie mit actaSIGN in Minuten digital signieren.
Was ist eine elektronische Signatur?
Eine elektronische Signatur ist die digitale Entsprechung der handschriftlichen Unterschrift: Sie verknüpft eine Person rechtsverbindlich mit einem elektronischen Dokument. Statt ein Dokument auszudrucken, zu unterschreiben und wieder einzuscannen, signieren Sie es direkt am Bildschirm — nachvollziehbar, fälschungssicher und ohne Medienbruch.
In der Schweiz regelt das ZertES, in der EU die eIDAS-Verordnung, welche elektronischen Signaturen rechtlich anerkannt sind. Beide Rechtsrahmen definieren drei Qualitätsstufen — von der einfachen elektronischen Signatur (EES) bis zur qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.
Die Begriffe «digitale Signatur» und «elektronische Signatur» werden im Alltag synonym verwendet. Streng genommen bezeichnet «digitale Signatur» das zugrundeliegende kryptographische Verfahren, «elektronische Signatur» den rechtlichen Begriff nach ZertES und eIDAS.
Die drei Arten der elektronischen Signatur
ZertES und eIDAS definieren drei Signaturqualitäten. Welche Sie brauchen, hängt vom Dokument ab — nicht jedes Dokument braucht die höchste Stufe.
EES — Einfache elektronische Signatur
Identifikation über die E-Mail-Adresse. Geeignet für interne Freigaben, Protokolle und Dokumente ohne Formvorschrift.
FES — Fortgeschrittene elektronische Signatur
Identifikation über E-Mail-Adresse und Mobilnummer. Der Standard für die meisten Geschäftsdokumente wie Verträge, Offerten und HR-Dokumente.
QES — Qualifizierte elektronische Signatur
Höchste Stufe mit starker Zwei-Faktor-Authentifizierung. Der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt (OR Art. 14 Abs. 2bis) — für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform.
Rechtslage: ZertES und eIDAS
Zwei Rechtsrahmen, ein Prinzip: Elektronische Signaturen sind rechtsgültig — in der Schweiz und in der EU.
Schweiz: ZertES
Das Bundesgesetz über die elektronische Signatur regelt seit 2003 die Anerkennung elektronischer Signaturen in der Schweiz. Die QES ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
EU: eIDAS
Die eIDAS-Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für elektronische Signaturen in allen EU-Mitgliedstaaten — inklusive grenzüberschreitender Anerkennung der QES.
Grenzüberschreitend signieren
actaSIGN signiert über Swisscom Trust Services — vom BAKOM anerkannt und auf der EU Trust List. Damit sind Signaturen sowohl nach ZertES als auch nach eIDAS gültig.
So unterschreiben Sie Dokumente elektronisch
Mit actaSIGN signieren Sie vollständig im Browser — ohne Installation, ohne Software. Externe Unterzeichner brauchen kein Konto.
Dokument hochladen
Laden Sie Ihr PDF-Dokument per Drag-and-drop hoch und platzieren Sie die Signaturfelder an der gewünschten Stelle.
Unterzeichner einladen
Laden Sie interne und externe Unterzeichner per E-Mail ein — in beliebiger Reihenfolge, ohne dass diese ein Konto benötigen.
Rechtsgültig signieren
Alle Beteiligten unterschreiben digital in der gewählten Signaturqualität. Das signierte Dokument wird automatisch revisionssicher abgelegt.
Elektronische Signatur nach Land
Rechtslage, Besonderheiten und Partner für Ihren Markt — im Detail erklärt.
Häufige Fragen zur elektronischen Signatur
Was ist eine elektronische Signatur?
Ist eine elektronische Signatur rechtsgültig?
Was ist der Unterschied zwischen digitaler und elektronischer Signatur?
Welche Arten elektronischer Signaturen gibt es?
Wie kann ich Dokumente elektronisch unterschreiben?
Was kostet eine elektronische Signatur?
Bereit für die elektronische Signatur?
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