Unterschied EES, FES und QES – Einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signatur
Die Begriffe EES, FES und QES bezeichnen die drei Stufen der elektronischen Signatur nach Schweizer und europäischem Recht. Die EES ist die einfachste Form, die FES bietet mehr Sicherheit und die QES ist die höchste Stufe mit rechtlicher Gleichstellung zur handschriftlichen Unterschrift. Welche Signatur Sie benötigen, hängt von den gesetzlichen Anforderungen und dem Einsatzzweck ab.
Was ist EES (Einfache Elektronische Signatur)?
Die Einfache Elektronische Signatur (EES) ist die grundlegendste Form der digitalen Unterschrift. Sie umfasst alle elektronischen Daten, die der Unterzeichnung dienen – etwa das Abhaken eines Kästchens, das Scannen einer handschriftlichen Unterschrift oder das Versenden einer signierten E-Mail.
Die EES bietet keine eindeutige Identifizierung des Unterzeichners und kein nachträgliches Erkennen von Änderungen. Sie ist in der Praxis weit verbreitet, hat aber vor Gericht nur eine eingeschränkte Beweiskraft. Für interne Abstimmungen, einfache Bestätigungen oder Dokumentationen ohne hohe rechtliche Anforderungen ist die EES jedoch oft ausreichend.
Wann reicht die EES aus?
- Interne Dokumentation und Freigaben
- Bestätigungen ohne gesetzliche Formvorschriften
- E-Mail-basierte Vereinbarungen im Alltag
- Umfragen und Feedback-Formulare
Was ist FES (Fortgeschrittene Elektronische Signatur)?
Die Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES) erfüllt höhere Anforderungen als die EES. Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet und kann diesen identifizieren. Änderungen am Dokument nach der Signatur werden erkennbar.
Die FES wird beispielsweise durch ein persönliches Zertifikat ermöglicht, das an eine natürliche Person gebunden ist. In der Schweiz regelt das ZertES (Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate) die Anforderungen. In der EU ist die eIDAS-Verordnung massgebend.
Vorteile der FES gegenüber der EES
- Eindeutige Zuordnung zu einer Person
- Erkennung nachträglicher Änderungen am Dokument
- Höhere Beweiskraft bei Streitigkeiten
- Geeignet für Verträge mit mittlerem Risiko
Typische Einsatzbereiche der FES
- Dienstbarkeitsverträge und Vereinbarungen
- Arbeitsbestätigungen und Auftragsbestätigungen
- Vertrauliche Geschäftsdokumente
- Verträge im B2B-Bereich
Was ist QES (Qualifizierte Elektronische Signatur)?
Die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) ist die höchste Stufe der elektronischen Signatur. Sie erfüllt die strengsten Anforderungen und ist — in Verbindung mit einem qualifizierten Zeitstempel — der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt (OR Art. 14 Abs. 2bis). Für die QES ist ein qualifiziertes Zertifikat erforderlich, das von einem anerkannten Zertifizierungsdiensteanbieter ausgestellt wird.
Die QES erfordert eine starke Authentifizierung des Unterzeichners, beispielsweise mittels Video-Identifikation oder electronic ID (eID). Änderungen am Dokument werden durch ein integriertes Siegel nachvollziehbar. Die QES ist in der Schweiz durch das ZertES und in der EU durch die eIDAS-Verordnung reguliert.
Wann reicht die QES — und wann nicht?
In der Schweiz gilt ein einfaches Prinzip: Für Verträge ohne gesetzliche Formvorschrift reicht eine beliebige Form. Wo das Gesetz Schriftlichkeit verlangt, steht Ihnen die QES als gleichwertige Alternative zur handschriftlichen Unterschrift auf Papier offen. Wo jedoch ausdrücklich Eigenhändigkeit verlangt wird, hilft auch die QES nicht weiter.
QES als Gleichstellung zur Handschrift
Die QES ist — zusammen mit einem qualifizierten Zeitstempel — der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt und kann dort eingesetzt werden, wo das Gesetz die Schriftform verlangt. Typische Beispiele:
- Konsumkreditverträge (KKG Art. 9) und Leiharbeitsverträge (gesetzliches Schriftlichkeitserfordernis)
- Gesellschaftsrechtliche Beschlüsse und Vollmachten im Geschäftsverkehr
Papier ist zwingend — QES genügt nicht
Manche Geschäfte verlangen ausdrücklich die eigenhändige Unterschrift oder sogar die handschriftliche Abfassung. Hier bleibt nur Papier:
- Eigenhändiges Testament — muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (ZGB Art. 505)
- Bürgschaftserklärungen — ausdrücklich eigenhändige Unterschrift und eigenhändige Angabe des Höchstbetrags vorgeschrieben (OR Art. 493)
Grundstückgeschäfte: Nicht bloss eine Unterschriftenfrage
Grundstückkaufverträge und Handänderungen erfordern in der Schweiz zwingend eine notarielle Beurkundung (OR Art. 216). Die Unterschrift auf dem Kaufvertrag kann elektronisch erfolgen, aber der Gang zum Notar ist unabhängig davon notwendig. Auch QES ersetzt die notarielle Beurkundung nicht.
Arbeitsverträge: Formfrei
Standardarbeitsverträge sind in der Schweiz formfrei (OR Art. 320) — sie können mündlich, schriftlich oder sogar stillschweigend abgeschlossen werden. Eine Signatur ist rechtlich nicht zwingend, kann aber die Beweislage verbessern. Ausnahmen bestehen etwa für Lehrverträge (Art. 344a OR), die Schriftform erfordern.
Praktische Faustregel
| Anforderung | Signaturform |
|---|---|
| Kein Formzwang (z. B. Arbeitsvertrag) | Beliebig (auch elektronisch ohne Signatur) |
| Gesetzliche Schriftform (z. B. Konsumkredit) | Handschriftlich oder QES mit qualifiziertem Zeitstempel |
| Eigenhändigkeit vorgeschrieben (Testament, Bürgschaft) | Nur Papier mit handschriftlicher Unterschrift |
| Notarielle Beurkundung (Grundstücke) | Notar + beliebige Unterschriftenform |
Unterschied zwischen EES und QES auf einen Blick
| Kriterium | EES | FES | QES |
|---|---|---|---|
| Identifizierung des Unterzeichners | Keine eindeutige Zuordnung | Eindeutig zugeordnet | Eindeutig und überprüfbar |
| Erkennung von Änderungen | Nicht gewährleistet | Gewährleistet | Gewährleistet und zertifiziert |
| Beweiskraft | Eingeschränkt | Mittel bis hoch | Sehr hoch (handschriftgleich) |
| Gesetzliche Grundlage CH | Keine spezifische Regelung | ZertES | ZertES |
| Gesetzliche Grundlage EU | eIDAS | eIDAS | eIDAS |
| Typischer Einsatz | Interne Dokumente | Verträge mit mittlerem Risiko | Gesetzliche Schriftform, höchste Beweiskraft |
| Kosten | Sehr gering | Mittel | Höher (qualifiziertes Zertifikat) |
Entscheidungshilfe: Welche Signatur brauche ich?
Schritt 1: Gesetzliche Anforderungen prüfen
Prüfen Sie, ob für Ihr Dokument eine gesetzliche Formvorschrift gilt. Bei Grundstückgeschäften ist die notarielle Beurkundung Pflicht; bei Testamenten hilft auch QES nicht — nur Papier. Bei Konsumkrediten oder Vollmachten reicht QES oder eine handschriftliche Unterschrift.
Schritt 2: Risiko und Wert des Dokuments bewerten
Für Dokumente mit hohem Streitpotenzial oder erheblichem Wert empfiehlt sich die FES oder QES, um im Streitfall eine starke Beweislage zu haben.
Schritt 3: Identifizierungsaufwand berücksichtigen
Die QES erfordert einen höheren Aufwand bei der Unterzeichner-Identifikation (z. B. Video-Ident). Wenn dies nicht erforderlich ist, kann die FES eine gute Alternative sein.
Schnellübersicht
- EES: Für interne, unkritische Dokumente
- FES: Für Verträge, die keine gesetzliche QES erfordern, aber erhöhte Sicherheit benötigen
- QES: Für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder höchster Beweiskraft
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist EES (Einfache Elektronische Signatur)?
Die Einfache Elektronische Signatur (EES) ist die grundlegendste Form der digitalen Unterschrift. Sie bietet keine eindeutige Identifizierung des Unterzeichners und hat eine eingeschränkte Beweiskraft. Beispiele sind eingescannte Unterschriften oder das Akzeptieren von AGB per Checkbox.
Was ist FES (Fortgeschrittene Elektronische Signatur)?
Die Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES) ist einem Unterzeichner eindeutig zugeordnet und kann Änderungen am Dokument erkennen. Sie bietet eine höhere Beweiskraft als die EES und eignet sich für viele Vertragsarten im Geschäftsalltag.
Was ist QES (Qualifizierte Elektronische Signatur)?
Die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) ist die höchste Stufe der elektronischen Signatur und — zusammen mit einem qualifizierten Zeitstempel — der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt (OR Art. 14 Abs. 2bis). Sie erfordert ein qualifiziertes Zertifikat und eine starke Authentifizierung des Unterzeichners.
Was ist der Unterschied zwischen EES und QES?
Der Hauptunterschied liegt in der Beweiskraft und den gesetzlichen Anforderungen. Während die EES nur eine eingeschränkte Beweiskraft hat, ist die QES der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Für die QES sind ein qualifiziertes Zertifikat und eine überprüfbare Identifikation des Unterzeichners erforderlich.
Wann brauche ich QES statt FES?
Sie benötigen die QES, wenn das Gesetz die Schriftform vorschreibt — etwa bei Konsumkreditverträgen (KKG Art. 9) oder bestimmten Vollmachten. Auch wenn Sie im Streitfall die höchstmögliche Beweiskraft benötigen, ist die QES die richtige Wahl. Für Testamente und Bürgschaften ist hingegen eine eigenhändige Unterschrift auf Papier vorgeschrieben — hier hilft auch die QES nicht.
Ist die elektronische Signatur in der Schweiz gültig?
Ja, die elektronische Signatur ist in der Schweiz vollumfänglich gültig. Das ZertES regelt die Anerkennung und die technischen Standards. Die QES ist — zusammen mit einem qualifizierten Zeitstempel — der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Eine gegenseitige Anerkennung der QES zwischen der Schweiz und der EU besteht derzeit noch nicht — Verhandlungen wurden 2025 eingeleitet.
Welche Signatur brauche ich für einen Arbeitsvertrag?
Für Arbeitsverträge gibt es in der Schweiz grundsätzlich keine Formvorschrift (OR Art. 320) — sie können sogar mündlich abgeschlossen werden. Eine EES, FES oder QES kann die Beweislage verbessern, ist aber rechtlich nicht zwingend. Ausnahmen wie Lehrverträge (Art. 344a OR) erfordern jedoch Schriftform.