Rechtsgültig signieren — auch aus Deutschland
actaSIGN ist die eIDAS-konforme Signaturplattform für deutsche Unternehmen. Alle drei Signaturqualitäten (EES, FES, QES), Schweizer Datensicherheit und nahtlose DMS-Integration.
Warum deutsche Unternehmen actaSIGN wählen
Rechtssicherheit, Datenschutz und einfache Integration — actaSIGN vereint alles in einer Plattform.
Rechtsgültig nach eIDAS und BGB §126a
actaSIGN unterstützt alle drei eIDAS-Signaturqualitäten. Die QES erfüllt das elektronische Formerfordernis nach BGB §126a und ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Grenzüberschreitend signieren
Verträge zwischen deutschen und Schweizer Unternehmen nahtlos digital signieren. Swisscom Trust Services steht auf der EU Trust List und der Adobe Approved Trust List.
Schweizer Datensouveränität
Ihre Daten bleiben in der Schweiz — dem sichersten Datenstandort Europas. Kein AWS, kein Azure, kein Google Cloud. ISO 27001 zertifiziertes Rechenzentrum.
DMS-Integration für den deutschen Markt
actaSIGN integriert sich nahtlos in Dokumentenmanagementsysteme. Unsere Partner Kendox und docuvita bieten fertige Integrationen für den deutschen Markt.
Rechtsrahmen für elektronische Signaturen in Deutschland
Deutschland unterliegt der EU-Verordnung eIDAS (Nr. 910/2014), die unmittelbar gilt und keiner nationalen Umsetzung bedarf.
eIDAS-Verordnung
Die eIDAS-Verordnung definiert drei Signaturqualitäten: EES, FES und QES. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten und gewährleistet die grenzüberschreitende Anerkennung elektronischer Signaturen.
BGB §126a — Elektronische Form
Das deutsche BGB erkennt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) als Ersatz für die Schriftform an. Für Verträge mit gesetzlichem Schriftformerfordernis ist die QES die rechtssichere Lösung.
Formfreiheit im deutschen Recht
Grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit und Formfreiheit. Die meisten B2B-Verträge können mit EES oder FES unterschrieben werden. Nur bei gesetzlich vorgeschriebener Schriftform ist die QES erforderlich.
Typische Anwendungsfälle in Deutschland
Von Arbeitsverträgen bis zur Lieferantenvereinbarung — actaSIGN deckt die wichtigsten Anwendungsfälle ab.
B2B-Verträge und Rahmenvereinbarungen
Lieferantenverträge, NDAs, Service Level Agreements und Rahmenvereinbarungen — digital, schnell und rechtsgültig.
Arbeitsverträge und HR-Dokumente
Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen, Zeugnisse und Abmahnungen — mit der passenden Signaturqualität für jedes Dokument.
Grenzüberschreitende Verträge CH–DE
Verträge zwischen Schweizer und deutschen Geschäftspartnern nahtlos digital unterzeichnen — ohne Postweg, ohne Wartezeit.
Immobilien und Mietverträge
Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Verwaltungsdokumente digital signieren. Hinweis: Grundstückkaufverträge erfordern weiterhin notarielle Beurkundung.
Unsere Partner in Deutschland
Kendox und docuvita bieten DMS-Lösungen mit nahtloser actaSIGN-Integration — speziell für den deutschen Markt.

Kendox AG bietet eine leistungsstarke DMS-Plattform mit vollintegrierter actaSIGN-Signaturlösung. Dokumente können direkt aus dem DMS heraus signiert werden.

docuvita bietet ein flexibles Dokumentenmanagementsystem mit nativer actaSIGN-Integration. Ideal für mittelständische Unternehmen in Deutschland.

KYBERNA AG ist ein Liechtensteiner IT-Dienstleister mit über 40 Jahren Erfahrung. Mit Managed IT Services und IT-Beratung unterstützt KYBERNA Unternehmen im DACH-Raum bei der sicheren Digitalisierung.
Häufige Fragen zur elektronischen Signatur in Deutschland
Ist die elektronische Signatur in Deutschland rechtsgültig?
Können deutsche Unternehmen eine Schweizer Signaturplattform nutzen?
Ist actaSIGN DSGVO-konform?
Welche Signaturqualität brauche ich für deutsche Verträge?
Integriert sich actaSIGN in deutsche DMS-Systeme?
Elektronische Signatur in weiteren Ländern
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Erleben Sie in einer persönlichen Demo, wie actaSIGN auch für deutsche Unternehmen funktioniert — eIDAS-konform, sicher und einfach.
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