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actaSIGN für Deutschland

Rechtsgültig signieren — auch aus Deutschland

actaSIGN ist die eIDAS-konforme Signaturplattform für deutsche Unternehmen. Alle drei Signaturqualitäten (EES, FES, QES), Schweizer Datensicherheit und nahtlose DMS-Integration.

eIDAS konformDSGVO konformSwiss HostingISO 27001EU Trust List

Warum deutsche Unternehmen actaSIGN wählen

Rechtssicherheit, Datenschutz und einfache Integration — actaSIGN vereint alles in einer Plattform.

Rechtsgültig nach eIDAS und BGB §126a

actaSIGN unterstützt alle drei eIDAS-Signaturqualitäten. Die QES erfüllt das elektronische Formerfordernis nach BGB §126a und ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Grenzüberschreitend signieren

Verträge zwischen deutschen und Schweizer Unternehmen nahtlos digital signieren. Swisscom Trust Services steht auf der EU Trust List und der Adobe Approved Trust List.

Schweizer Datensouveränität

Ihre Daten bleiben in der Schweiz — dem sichersten Datenstandort Europas. Kein AWS, kein Azure, kein Google Cloud. ISO 27001 zertifiziertes Rechenzentrum.

DMS-Integration für den deutschen Markt

actaSIGN integriert sich nahtlos in Dokumentenmanagementsysteme. Unsere Partner Kendox und docuvita bieten fertige Integrationen für den deutschen Markt.

Rechtsrahmen für elektronische Signaturen in Deutschland

Deutschland unterliegt der EU-Verordnung eIDAS (Nr. 910/2014), die unmittelbar gilt und keiner nationalen Umsetzung bedarf.

eIDAS-Verordnung

Die eIDAS-Verordnung definiert drei Signaturqualitäten: EES, FES und QES. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten und gewährleistet die grenzüberschreitende Anerkennung elektronischer Signaturen.

BGB §126a — Elektronische Form

Das deutsche BGB erkennt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) als Ersatz für die Schriftform an. Für Verträge mit gesetzlichem Schriftformerfordernis ist die QES die rechtssichere Lösung.

Formfreiheit im deutschen Recht

Grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit und Formfreiheit. Die meisten B2B-Verträge können mit EES oder FES unterschrieben werden. Nur bei gesetzlich vorgeschriebener Schriftform ist die QES erforderlich.

Typische Anwendungsfälle in Deutschland

Von Arbeitsverträgen bis zur Lieferantenvereinbarung — actaSIGN deckt die wichtigsten Anwendungsfälle ab.

B2B-Verträge und Rahmenvereinbarungen

Lieferantenverträge, NDAs, Service Level Agreements und Rahmenvereinbarungen — digital, schnell und rechtsgültig.

Arbeitsverträge und HR-Dokumente

Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen, Zeugnisse und Abmahnungen — mit der passenden Signaturqualität für jedes Dokument.

Grenzüberschreitende Verträge CH–DE

Verträge zwischen Schweizer und deutschen Geschäftspartnern nahtlos digital unterzeichnen — ohne Postweg, ohne Wartezeit.

Immobilien und Mietverträge

Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Verwaltungsdokumente digital signieren. Hinweis: Grundstückkaufverträge erfordern weiterhin notarielle Beurkundung.

Unsere Partner in Deutschland

Kendox und docuvita bieten DMS-Lösungen mit nahtloser actaSIGN-Integration — speziell für den deutschen Markt.

Kendox AG

Kendox AG bietet eine leistungsstarke DMS-Plattform mit vollintegrierter actaSIGN-Signaturlösung. Dokumente können direkt aus dem DMS heraus signiert werden.

docuvita

docuvita bietet ein flexibles Dokumentenmanagementsystem mit nativer actaSIGN-Integration. Ideal für mittelständische Unternehmen in Deutschland.

KYBERNA AG

KYBERNA AG ist ein Liechtensteiner IT-Dienstleister mit über 40 Jahren Erfahrung. Mit Managed IT Services und IT-Beratung unterstützt KYBERNA Unternehmen im DACH-Raum bei der sicheren Digitalisierung.

Häufige Fragen zur elektronischen Signatur in Deutschland

Ist die elektronische Signatur in Deutschland rechtsgültig?
Ja. Die eIDAS-Verordnung gilt in Deutschland unmittelbar. Die QES erfüllt das elektronische Formerfordernis nach BGB §126a und ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Können deutsche Unternehmen eine Schweizer Signaturplattform nutzen?
Ja. Die eIDAS-Verordnung gewährleistet die grenzüberschreitende Anerkennung. Swisscom Trust Services steht auf der EU Trust List — qualifizierte Signaturen über actaSIGN werden in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt.
Ist actaSIGN DSGVO-konform?
Ja. actaSIGN ist vollständig DSGVO-konform. Alle Daten werden ausschliesslich in einem ISO 27001 zertifizierten Schweizer Rechenzentrum gehostet — ohne AWS, Azure oder Google Cloud.
Welche Signaturqualität brauche ich für deutsche Verträge?
Die meisten B2B-Verträge sind formfrei — EES oder FES genügen. Für Verträge mit gesetzlichem Schriftformerfordernis (z. B. Arbeitnehmerüberlassungsverträge, Bürgschaften) ist die QES nach BGB §126a die rechtssichere Lösung.
Integriert sich actaSIGN in deutsche DMS-Systeme?
Ja. Unsere Partner Kendox und docuvita bieten DMS-Lösungen mit nahtloser actaSIGN-Integration und sind aktiv im deutschen Markt tätig.

Elektronische Signatur in weiteren Ländern

Bereit, Ihre Verträge in Deutschland digital zu signieren?

Erleben Sie in einer persönlichen Demo, wie actaSIGN auch für deutsche Unternehmen funktioniert — eIDAS-konform, sicher und einfach.

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