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actaSIGN für Liechtenstein

Digitale Signatur Liechtenstein: elektronische Signatur eIDAS-/EWR-konform

actaSIGN ist die Signaturplattform für Unternehmen in Liechtenstein, die Verträge digital und elektronisch rechtsgültig signieren möchten. Die Lösung unterstützt EES, FES und QES im eIDAS-/EWR-Rahmen, berücksichtigt das liechtensteinische Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SigVG) und bietet Schweizer Hosting direkt aus der Region Sargans.

eIDAS konformDSGVO konformSwiss HostingISO 27001EU Trust List

Kurzantwort

Ist eine digitale oder elektronische Signatur in Liechtenstein rechtsgültig?

Ja. In Liechtenstein werden «digitale Signatur» und «elektronische Signatur» oft synonym verwendet; rechtlich gilt über den EWR der eIDAS-Rahmen.

Das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SigVG) ergänzt diesen Rahmen national. Für viele formfreie Verträge genügen EES oder FES; bei Schriftlichkeit ist die QES die stärkste Signaturqualität.

actaSIGN ist für Unternehmen in Liechtenstein besonders naheliegend: axelity ag sitzt in Sargans, Swiss Hosting bleibt direkt nebenan, und regionale Partner unterstützen die Integration.

Warum Unternehmen in Liechtenstein actaSIGN wählen

Enge wirtschaftliche Verflechtung mit der Schweiz, volle eIDAS-Konformität und maximale Datensicherheit.

Rechtsgültig nach eIDAS/EWR und SigVG

Als EWR-Mitglied wendet Liechtenstein den eIDAS-Rahmen an. Das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SigVG) ergänzt die nationalen Vorgaben. Die QES ist die stärkste elektronische Signaturqualität.

Nahtlos zwischen CH und LI

Dank enger wirtschaftlicher Verflechtung und Zollunion zwischen der Schweiz und Liechtenstein ist die Zusammenarbeit mit actaSIGN besonders einfach.

Schweizer Datensouveränität

Ihre Daten bleiben in der Schweiz — direkt nebenan. Kein AWS, kein Azure, kein Google Cloud. ISO 27001 zertifiziertes Rechenzentrum.

Persönlicher Service aus der Region

axelity ag hat seinen Sitz in Sargans — wenige Kilometer von Liechtenstein entfernt. Persönlicher Ansprechpartner, keine anonymen Ticketsysteme.

Rechtsrahmen für elektronische Signaturen in Liechtenstein

Als EWR-Mitglied wendet Liechtenstein den eIDAS-Rahmen an. Ergänzend gelten das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SigVG) und nationale Formvorschriften.

eIDAS-Verordnung (via EWR)

Die eIDAS-Verordnung wurde über das EWR-Abkommen in liechtensteinisches Recht übernommen. Alle drei Signaturqualitäten (EES, FES, QES) sind anerkannt.

SigVG — Signatur- und Vertrauensdienstegesetz

Das SigVG regelt die nationale Aufsicht und Umsetzung für elektronische Signaturen und Vertrauensdienste. Zuständig ist das Amt für Kommunikation.

Formvorschriften und regionale Nähe

Für viele Geschäftsvorgänge gilt Formfreiheit. Wo Schriftlichkeit verlangt wird, ist die QES relevant. actaSIGN verbindet diesen Rechtsrahmen mit Schweizer Hosting direkt neben Liechtenstein.

Welche Signaturqualität passt in Liechtenstein?

Die passende Signaturqualität richtet sich nach Risiko, Nachweisbedarf und möglichen Formvorschriften.

SignaturqualitätWann ausreichend?Wann QES?Typische Beispiele
EES — einfache elektronische SignaturFür einfache, formfreie interne oder externe Vorgänge mit geringem Risiko.Nicht geeignet, wenn Schriftlichkeit elektronisch ersetzt werden soll.Interne Freigaben, einfache Bestätigungen, operative Dokumente.
FES — fortgeschrittene elektronische SignaturFür viele formfreie Geschäftsdokumente mit höherem Nachweisbedarf.Nicht ausreichend für Vorgänge, bei denen ausdrücklich Schriftlichkeit verlangt wird.NDAs, Mandatsvereinbarungen, Lieferantenverträge, HR-Dokumente.
QES — qualifizierte elektronische SignaturWenn höchste Beweiskraft oder ein Schriftformerfordernis entscheidend ist.Stärkste Signaturqualität im eIDAS-/EWR-Rahmen.Compliance-relevante Verträge, Finanz- und Treuhanddokumente, hochrelevante Vereinbarungen.

Rechtsquellen für Liechtenstein

Diese offiziellen Quellen erklären den eIDAS-/EWR-Rahmen, das SigVG und die liechtensteinische Vertrauensliste.

Typische Anwendungsfälle in Liechtenstein

Von Treuhand und Finanzdienstleistungen bis zu KMU-Verträgen — actaSIGN deckt die wichtigsten Anwendungsfälle ab.

Treuhand und Finanzdienstleistungen

Mandatsvereinbarungen, Vollmachten und Compliance-Dokumente für den Treuhand- und Finanzsektor — digital und rechtsgültig.

B2B-Verträge und Rahmenvereinbarungen

Lieferantenverträge, NDAs und Service Level Agreements — digital, schnell und grenzüberschreitend.

Grenzüberschreitende Verträge CH–LI

Verträge zwischen Schweizer und liechtensteinischen Geschäftspartnern nahtlos signieren — wie gewohnt, nur digital.

Arbeitsverträge und HR-Dokumente

Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen und Personalunterlagen — mit der passenden Signaturqualität.

Digitale Signatur oder elektronische Signatur — was ist der Unterschied?

In Liechtenstein werden die Begriffe oft synonym verwendet. Über das EWR-Abkommen gilt eIDAS — rechtlich relevant ist die «elektronische Signatur» mit ihren drei Qualitätsstufen (EES, FES, QES). Die «digitale Signatur» bezeichnet streng genommen das zugrundeliegende kryptographische Verfahren. Für die Rechtsgültigkeit zählt die Signaturqualität, nicht der Begriff.

Mehr im Blog: Digitale Unterschrift vs. elektronische Signatur

Unsere Partner in der Region

Lokale Partner, die actaSIGN in ihre Lösungen integrieren — für Unternehmen in Liechtenstein und der Ostschweiz.

adeon ag

adeon ag bietet IT-Lösungen und Beratung mit Fokus auf Digitalisierung — inklusive nahtloser actaSIGN-Integration für elektronische Signaturen.

aviita ag

aviita ag ist Spezialist für IT-Infrastruktur und Cloud-Lösungen und integriert actaSIGN in moderne Arbeitsplatzumgebungen.

CSL

CSL (Computer Systems Liechtenstein) bietet IT-Services und Beratung für Unternehmen in Liechtenstein und der Region.

IMCT GmbH

IMCT GmbH bietet IT-Consulting und Managed Services mit actaSIGN-Integration für digitale Geschäftsprozesse.

KYBERNA AG

KYBERNA AG hat ihren Sitz in Vaduz und ist seit über 40 Jahren im DACH-Raum tätig. Mit Managed IT Services, Cloud-Lösungen und IT-Beratung unterstützt KYBERNA Unternehmen bei der sicheren Digitalisierung.

Häufige Fragen zur digitalen und elektronischen Signatur in Liechtenstein

Ist die elektronische Signatur in Liechtenstein rechtsgültig?
Ja. Als EWR-Mitglied wendet Liechtenstein den eIDAS-Rahmen an. Das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SigVG) ergänzt die nationalen Vorgaben. Die QES ist die stärkste elektronische Signaturqualität.
Können Unternehmen in Liechtenstein actaSIGN nutzen?
Ja. Dank Zollunion und engem Wirtschaftsraum zwischen der Schweiz und Liechtenstein ist die Nutzung besonders einfach. Swisscom ist der Trust Service Provider.
Ist actaSIGN datenschutzkonform für Liechtenstein?
Ja. Liechtenstein wendet die DSGVO über das EWR-Abkommen an. Schweizer Hosting bietet zusätzliche Datensouveränität — alle Daten in einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum.
Welche Signaturqualität brauche ich für Verträge in Liechtenstein?
Für viele Geschäftsvorgänge gilt Formfreiheit. Für Rechtsgeschäfte mit Schriftformerfordernis ist die QES die rechtssichere Lösung.
Wie funktioniert die grenzüberschreitende Signatur CH–LI?
Nahtlos. axelity ag hat seinen Sitz in Sargans — wenige Kilometer von Liechtenstein entfernt. Dieselben Vertrauensdienste, dieselbe Infrastruktur.
Ist die digitale Signatur in Liechtenstein rechtsgültig?
«Digitale Signatur» und «elektronische Signatur» werden in Liechtenstein weitgehend synonym verwendet. Über das EWR-Abkommen gilt eIDAS — die drei Signaturqualitäten EES, FES und QES sind rechtlich anerkannt, die QES ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Digitale Signatur in weiteren Ländern

Bereit, Ihre Verträge in Liechtenstein digital zu signieren?

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