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Compliance & Regulierung

eIDAS, ZertES und DSGVO — actaSIGN ist konform

actaSIGN erfüllt die strengsten regulatorischen Anforderungen für elektronische Signaturen in der Schweiz und der Europäischen Union. Erfahren Sie, wie wir Rechtssicherheit über Ländergrenzen hinweg gewährleisten.

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Rechtsrahmen: ZertES (CH) + eIDAS (EU)

DSGVO

Vollständige EU-Datenschutzkonformität

CH · DE · AT · LI

Zielmärkte im DACHLI-Raum

Zwei Rechtsrahmen — eine Plattform

actaSIGN vereint ZertES (Schweiz) und eIDAS (EU) in einer einzigen Plattform. So signieren Sie compliant — unabhängig vom Standort.

ZertES — Schweizer Signaturgesetz

  • Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES)
  • QES ist handschriftlicher Unterschrift gleichgestellt (OR Art. 14 Abs. 2bis)
  • Anerkannte Zertifizierungsstellen durch das BAKOM
  • Trust Service Provider: Swisscom Trust Services (KPMG-auditiert)

eIDAS — EU-Verordnung

  • Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung
  • Automatische grenzüberschreitende Anerkennung innerhalb der EU
  • Drei Signaturqualitäten: EES, FES, QES
  • Swisscom Trust Services auf der EU Trust List und Adobe Approved Trust List

Grenzüberschreitendes Signieren

Verträge zwischen der Schweiz und der EU nahtlos digital signieren.

Swisscom auf der EU Trust List

Swisscom Trust Services ist als Vertrauensdiensteanbieter auf der EU Trust List gelistet. Qualifizierte Signaturen von actaSIGN werden in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt.

Status der gegenseitigen Anerkennung CH–EU

Eine formelle gegenseitige Anerkennung zwischen ZertES und eIDAS existiert noch nicht. Der Schweizer Bundesrat hat im Januar 2025 die Aufnahme von Verhandlungen mandatiert.

Praktische Lösung: Dual-Listed TSP

Durch die Nutzung von Swisscom Trust Services — anerkannt nach ZertES und auf der EU Trust List — bietet actaSIGN praktische Gültigkeit in beiden Rechtsräumen.

Schweizer Datensouveränität

Ihre Daten bleiben in der Schweiz — dem sichersten Datenstandort Europas.

Hosting ausschliesslich in der Schweiz

Alle Daten werden in einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum in der Schweiz verarbeitet und gespeichert. Kein AWS, kein Azure, kein Google Cloud.

DSGVO-konform

actaSIGN ist vollständig konform mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/GDPR). Schweizer Datenschutz bietet darüber hinaus eines der höchsten Schutzniveaus weltweit.

revDSG-konform

actaSIGN entspricht dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG), das seit September 2023 in Kraft ist und vergleichbare Standards wie die DSGVO setzt.

eIDAS 2.0 — bereit für die Zukunft

Die überarbeitete eIDAS-Verordnung bringt das EU Digital Identity Wallet bis Ende 2026. actaSIGN beobachtet die Entwicklung und bereitet sich auf die Compliance vor.

  • EU Digital Identity Wallet für alle EU-Bürger bis Ende 2026
  • Erweiterte Anforderungen an Vertrauensdiensteanbieter
  • actaSIGN und Swisscom Trust Services bereiten sich aktiv vor

Häufige Fragen zu Compliance und Regulierung

Ist actaSIGN eIDAS-konform?
Ja. actaSIGN unterstützt alle drei eIDAS-Signaturqualitäten (EES, FES, QES). Swisscom Trust Services ist als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter nach eIDAS anerkannt und auf der EU Trust List gelistet.
Sind Schweizer elektronische Signaturen in der EU gültig?
Es gibt noch keine formelle gegenseitige Anerkennung zwischen ZertES und eIDAS. Der Schweizer Bundesrat hat im Januar 2025 Verhandlungen mandatiert. Durch die Nutzung von Swisscom Trust Services — auf der EU Trust List gelistet — bietet actaSIGN jedoch praktische Gültigkeit in beiden Rechtsräumen.
Ist actaSIGN DSGVO/GDPR-konform?
Ja. Alle Daten werden ausschliesslich in einem ISO 27001 zertifizierten Schweizer Rechenzentrum verarbeitet und gespeichert. Die Schweiz bietet eines der höchsten Datenschutzniveaus weltweit.
Was ist der Unterschied zwischen ZertES und eIDAS?
ZertES ist das Schweizer Bundesgesetz über die elektronische Signatur. eIDAS ist die EU-Verordnung (Nr. 910/2014). Beide definieren drei Signaturqualitäten und erkennen die QES als Äquivalent zur handschriftlichen Unterschrift an.
Wo werden die Daten von actaSIGN gespeichert?
Ausschliesslich in der Schweiz, in einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum. Kein AWS, kein Azure, kein Google Cloud.
Was ist eIDAS 2.0?
Die überarbeitete eIDAS-Verordnung führt das EU Digital Identity Wallet bis Ende 2026 ein. actaSIGN und Swisscom Trust Services bereiten sich aktiv auf die neuen Anforderungen vor.
Kann ich actaSIGN für grenzüberschreitende Verträge nutzen?
Ja. Nutzen Sie Swisscom Trust Services — anerkannt nach ZertES und auf der EU Trust List gelistet. So erhalten Ihre Signaturen praktische Gültigkeit in beiden Rechtsräumen.

Haben Sie Fragen zu Compliance und Regulierung?

Unser Team berät Sie gerne — persönlich und unverbindlich.

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