Thomas Moretti, axelity ag
Mitbegründer und Geschäftsführer von axelity ag | Produktstratege der Schweizer Signaturlösung actaSIGN®
Digitale Signatur Österreich: elektronische Signatur, eIDAS, RTR und QES
Digitale Signatur und elektronische Signatur werden in Österreich oft synonym gesucht. Rechtlich ist die "elektronische Signatur" der massgebliche Begriff. Österreichische Unternehmen können Verträge heute in vielen Fällen elektronisch signieren. Die rechtliche Grundlage bildet die eIDAS-Verordnung der EU; ergänzend ist in Österreich das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) relevant. Für die länderspezifische actaSIGN-Übersicht besuchen Sie die Seite Digitale Signatur Österreich.
Der rechtliche Rahmen in Österreich
Als EU-Mitgliedstaat ist Österreich direkt an die eIDAS-Verordnung gebunden. Sie definiert drei Signaturqualitäten:
- EES — einfache elektronische Signatur: geeignet für einfache, formfreie Vorgänge mit geringem Risiko.
- FES — fortgeschrittene elektronische Signatur: geeignet für viele formfreie Verträge mit höherem Nachweisbedarf.
- QES — qualifizierte elektronische Signatur: höchste Signaturqualität; rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Die österreichische Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) erklärt die Signaturarten und betreibt Signaturprüfdienste. Damit können elektronische Signaturen und Siegel in gängigen Formaten geprüft werden.
Wann reicht EES oder FES?
Viele österreichische Geschäftsverträge sind formfrei. In solchen Fällen kann eine EES oder FES genügen, sofern beide Parteien den elektronischen Prozess akzeptieren und die Beweislage zum Risiko passt.
Typische Beispiele:
- Lieferantenverträge und Rahmenvereinbarungen
- NDAs und Serviceverträge
- Interne Freigaben und Genehmigungen
- HR-Dokumente ohne strenges Schriftformerfordernis
Die FES bietet mehr Nachweisbarkeit als eine einfache Signatur, weil sie stärker mit der unterzeichnenden Person und dem signierten Dokument verbunden ist.
Wann ist eine QES sinnvoll?
Die QES ist die richtige Wahl, wenn eine handschriftliche Unterschrift elektronisch ersetzt werden soll oder wenn ein Vertrag besonders beweisstark abgesichert werden muss. Sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat und einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter.
Für Unternehmen ist entscheidend: Die QES ist nicht für jedes Dokument nötig, aber sie ist die sicherste Wahl für hochrelevante Verträge, Compliance-Dokumente und grenzüberschreitende Vereinbarungen mit erhöhtem Nachweisbedarf.
Warum actaSIGN für Österreich?
actaSIGN kombiniert eIDAS-konforme Signaturqualitäten mit Schweizer Hosting und persönlichem Support auf Deutsch. Für österreichische Unternehmen ist besonders relevant:
- Swisscom Trust Services als Vertrauensdiensteanbieter
- Datenhaltung in der Schweiz, ohne internationale Hyperscaler
- DMS-Integrationen mit Kendox und docuvita
- EES, FES und QES in einer Plattform
- Persönliche Beratung statt anonymem Ticketsystem
Praktische Empfehlung
Erstellen Sie intern eine Signaturrichtlinie mit drei Stufen:
| Dokumenttyp | Empfohlene Signatur |
|---|---|
| Interne Freigaben, einfache Bestätigungen | EES |
| B2B-Verträge, NDAs, HR-Dokumente | FES |
| Hochrelevante Verträge, Schriftform, Compliance | QES |
So bleibt der Prozess einfach, ohne bei wichtigen Dokumenten auf Rechtssicherheit zu verzichten.