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Recht & Compliance
Thomas Moretti, axelity ag26. Mai 20267 Min. Lesezeit

Thomas Moretti, axelity ag

Mitbegründer und Geschäftsführer von axelity ag | Produktstratege der Schweizer Signaturlösung actaSIGN®

Digitale Signatur Liechtenstein: elektronische Signatur, EWR, eIDAS und SigVG

Digitale Signatur und elektronische Signatur werden in Liechtenstein oft synonym gesucht. Rechtlich ist die "elektronische Signatur" der massgebliche Begriff. Liechtenstein ist eng mit der Schweiz verbunden und gleichzeitig Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Für elektronische Signaturen ist deshalb der eIDAS-/EWR-Rahmen zentral; national ergänzt das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SigVG) die Regeln für Vertrauensdienste. Die länderspezifische Übersicht finden Sie auf der Seite Digitale Signatur Liechtenstein.

Rechtsrahmen: eIDAS über den EWR

Die eIDAS-Verordnung schafft den europäischen Rahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Über den EWR ist dieser Rahmen auch für Liechtenstein relevant. Dadurch sind die bekannten Signaturqualitäten massgeblich:

  • EES — einfache elektronische Signatur
  • FES — fortgeschrittene elektronische Signatur
  • QES — qualifizierte elektronische Signatur

Das Amt für Kommunikation ist in Liechtenstein für Signatur- und Vertrauensdienste relevant und führt Informationen zur Vertrauensliste und zu Vertrauensdiensteanbietern.

SigVG: nationale Aufsicht und Vertrauensdienste

Das liechtensteinische Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SigVG) regelt die nationale Umsetzung und Aufsicht für elektronische Signaturen und Vertrauensdienste. Es ist deshalb der zentrale nationale Bezugspunkt, wenn Unternehmen prüfen möchten, welche Anbieter und Vertrauensdienste in Liechtenstein relevant sind.

Für die Praxis heisst das: Unternehmen sollten nicht nur auf eine Signaturfunktion achten, sondern auf den dahinterliegenden Vertrauensdiensteanbieter, die Prüfbarkeit der Signatur und die passende Signaturqualität.

EES, FES oder QES?

Nicht jedes Dokument braucht die höchste Signaturqualität. Eine pragmatische Einteilung hilft:

DokumenttypEmpfohlene Signatur
Interne Freigaben, einfache BestätigungenEES
Mandatsvereinbarungen, NDAs, LieferantenverträgeFES
Hochrelevante Verträge, Compliance, SchriftformQES

Die QES ist dann besonders relevant, wenn eine handschriftliche Unterschrift elektronisch ersetzt werden soll oder wenn ein besonders hohes Beweisniveau erforderlich ist.

Warum actaSIGN für Liechtenstein?

actaSIGN ist für Unternehmen in Liechtenstein besonders naheliegend:

  • axelity ag sitzt in Sargans, wenige Kilometer von Liechtenstein entfernt
  • Daten werden ausschliesslich in der Schweiz gespeichert
  • Keine internationalen Hyperscaler wie AWS, Azure oder Google Cloud
  • EES, FES und QES in einer Plattform
  • Regionale Partner wie KYBERNA unterstützen Digitalisierung und Integration

Damit eignet sich actaSIGN für Unternehmen, die einen persönlichen Ansprechpartner in der Region und gleichzeitig einen rechtssicheren digitalen Signaturprozess suchen.

Typische Anwendungsfälle

Für Liechtenstein sind vor allem diese Szenarien relevant:

  • Treuhand- und Finanzdienstleistungsdokumente
  • Mandatsvereinbarungen und Vollmachten
  • Verträge zwischen Liechtenstein und der Schweiz
  • Arbeitsverträge und HR-Dokumente
  • B2B-Verträge, NDAs und Rahmenvereinbarungen

Weiterführende Links

eIDASEWRLiechtensteinSigVGdigitale Signaturelektronische SignaturQES

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